Vollstationär

Vollstationäre Pflege von Senioren erfolgt in unserem Seniorenpflegeheim. Hier werden die Senioren von unserem kompetenten & engagierten Fachpersonal rund um die Uhr versorgt. 

Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Pflegekasse übernimmt dann einen pauschalen monatlichen Betrag für die pflegerische Versorgung, für Betreuungsleistungen und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Darüber hinaus haben Pflegebedürftige in Seniorenpflegeheimen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote.

Die Zuschusshöhe ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Der Eigenanteil, den ein Bewohner zu zahlen hat, steigt nicht mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, sondern unabhängig von ihrem Pflegegrad zahlen alle Bewohner eines Heims zunächst den gleichen Eigenanteil (sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil).

 Kosten für Unterkunft und Verpflegung, für Zusatzleistungen und für Investitionen werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen.

Unsere 54 Einzelzimmer

Wir haben nur Einzelzimmer.

An unseren Einzelzimmern ist immer ein eigenes Badezimmer mit Dusche und Toilette angeschlossen. Die Zimmer sind mit Kleiderschrank, Sideboard, Nachtschrank, Tisch, Stuhl und Hocker, sowie einem Pflegebett ausgestattet.

Zusätzlich buchbar sind Sat-TV, Telefon und W-LAN. 

Pflegekosten im Überblick

Zur Vereinfachung der Abrechnung werden seit 01.01.2017 die Kosten für einen Monat mit 30,42 Tagen berechnet, damit kostet die Unterbringung in jedem Monat das Gleiche.

Pflegegrad

Pflegeaufwand: 

Unterkunft:

Verpflegung:

Invest.kosten:

Ausbildungsumlage

Eingesch. Alltagskomp.:

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Gesamt:

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Anteil Pflegekasse:


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Ihre Kosten:

PG2 

1.865,66 €

426,49 €

284,12 €

497,67 €

111,03 €

204,06

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3389,03 €

—————————-

770,00 €

204,06 €

—————————-

2414,97 €

PG3

2357,85 €

426,49 €

284,12 €

497,67 €

111,03 €

204,06 €

—————————-

3881,22 €

—————————-

1.262,00 €

204,06 €

—————————-

2415,16 €

PG4

2870,74 €

426,49 €

284,12 €

497,67 €

111,03 €

204,06 €

—————————-

4394,11 €

—————————-

1.775,00 €

204,06 €

—————————-

2415,05 €


PG5

3100,71 €

426,49 €

284,12 €

497,67 €

111,03 €

204,06 €

—————————-

4624,08 €

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2005,00 €

204,06 €

—————————-

2415,22 €


Die Daten werden ohne Gewähr und rein Informativ veröffentlicht.

Dazu kommen evtl. kosten für Zusatzleistungen wie Telefon, TV, Internet  

Zuschlag der Pflegeversicherung zu Ihrem pflegebedingten Eigenanteil ab dem 1. Januar 2022

Ab dem 1. Januar 2022 wird sich Ihr bisheriger Anteil an den Pflegekosten verringern. Alle Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten dann einen Zuschlag der Pflegeversicherung zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil.

Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in einem Pflegeheim.

Bei einer Dauer

• von bis zu 12 Monaten erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 5 Prozent

• von mehr als 12 Monaten erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent

• von mehr als 24 Monaten erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 45 Prozent

• von mehr als 36 Monaten erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 70 Prozent

Ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

Die rechtssichere Ermittlung der Höhe des Zuschlags auf Ihren Eigenanteil zum 1. Januar 2022 ist für die Pflegekassen mit einem hohen Aufwand verbunden, da beispielsweise auch ein Heimwechsel oder ein Kassenwechsel der Pflegebedürftigen zu berücksichtigen sind. Sie werden im Dezember 2021 eine schriftliche Mitteilung Ihrer Pflegekasse über die Höhe des für Sie ermittelten Zuschlags erhalten. Gleichzeitig wird Ihre Pflegeeinrichtung informiert. Auf Kenntnis dieser Grundlage können die Pflegeeinrichtungen dann Ihren Eigenanteil in der Rechnung für den Monat Januar 2022 anpassen. Sofern Sie Sozialhilfe erhalten, leiten Sie die Mitteilung der Pflegekasse bitte an das Sozialamt weiter, da das Sozialamt Ihre Sozialhilfeleistungen anpassen muss.

Pflegekassen und Träger von Pflegeeinrichtungen arbeiten mit Hochdruck daran, dass sich Ihr Zuschlag zum Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten in Ihrer Rechnung für Januar 2022 niederschlägt. Es kann jedoch sein, dass aufgrund der genannten organisatorischen Vorläufe aller Beteiligten und des kurzen Zeitfensters die Reduzierung Ihres Eigenanteils nicht mehr in der Rechnungslegung für den Monat Januar 2022, sondern möglicherweise erst in der Rechnungslegung für den Februar 2022 vorgenommen werden kann. In diesem Fall erhalten Sie mit der Rechnung für Februar eine Korrekturrechnung für den Monat Januar 2022, in welcher der Ihnen bereits zum 1. Januar 2022 zustehende Zuschuss in vollem Umfang berücksichtigt ist. Dafür bitten wir Sie schon heute um Ihr Verständnis.

bis
einschl
12 Monate 

Zuschuss 

60,33€

ab 13
bis einschl
24 Monate

Zuschuss

301,67€

ab 25
bis einschl
36 monate

Zuschuss

543,01€

Ab 37
Monaten
Bis —

Zuschuss

844,68