KUrzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege wird häufig dazu genutzt, den Ausfall eines Pflegenden bei Urlaub, Krankheit oder Kur zu überbrücken. Für diese Übergangsphase können Sie dazu einen Pflegeplatz in unserer Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege nutzen auch Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt noch für kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind.

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2. Der Anspruch ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt.

Bei der Vermittlung eines Kurzzeitpflegeplatzes sind die Einrichtungen selbst sowie Kommunen und freie Träger wie die Caritas behilflich. Es empfiehlt sich vor Organisation einer Kurzzeitpflege zunächst mit der Pflegekasse zu besprechen, welche Leistung im konkreten Fall angebracht ist und was genau finanziert wird.

Unsere 54 Einzelzimmer

An unseren Einzelzimmern ist immer ein eigenes Badezimmer mit Dusche und Toilette angeschlossen. Die Zimmer sind mit Kleiderschrank, Sideboard, Nachtschrank, Tisch Stuhl und Hocker, sowie einem Pflegebett ausgestattet.

Zusätzlich buchbar sind Sat-TV, Telefon und W-LAN.